Vertrag

Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem/der Übernehmenden Name:
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land
und Farbratten-Zucht Karni Mata, Vertreten durch Kathrin Guttmann, Adresse: Hauptstraße 46, 25548 Kellinghusen , Tel: 01786656853, E-Mail-Adresse: mail@kathringuttmann.de, nachfolgend Züchterin genannt, der Vertrag zustande. Die Übergebende ist eine Privatperson. Es liegt keine gewerbliche Tätigkeit vor
Vertragsgegenstand

Durch diesen Vertrag wird der Verkauf von lebenden Tieren (Farbratten) über den auf schriftlichem oder fernmündlichem Weg geregelt. Wegen der Details des jeweiligen Angebotes wird auf die Beschreibung der einzelnen Tiere verweisen.

Vertragsschluss

Der Kaufvertrag kommt zustande mit Farbratten-Zucht Karni Mata. Der Vertrag kommt über Fernkommunikationsmittel wie Telefon, E-Mail oder schriftlich per Post zustande. Mit Einstellung der Ratten als Vermittlungstiere auf unserer Website bzw. Zusendung von Informationen über zur Vermittlung stehende Ratten per E-Mail geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Ratten ab. Sie können unsere Ratten zunächst unverbindlich anfragen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie eine Verbindliche Reservierung über E-Mail an uns senden. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.

Vertragsdauer

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Vorbehalte

Die Züchterin behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der versprochenen Tiere diese nicht zu übergeben. Des Weiteren behält sich die Züchterin vor, den Vertrag bis zur Übergabe der Tiere ohne Angabe von Gründen zu widerrufen und das Tier einzubehalten. In dem Fall werden alle bis dahin durch den/die Übernehmende/n geleisteten Zahlungen zum Erwerb des betreffenden Tieres selbstverständlich zurück erstattet.

Preise

Alle Preise sind Endpreise. Alle Preise verstehen sich inkl. einer Reservierungsgebühr in Höhe von 50%. Die Reservierungsgebühr wird bei Widerruf durch die/den Übernehmende/n nicht erstattet. Neben den Endpreisen fallen je nach Versandart weitere Kosten an, die dem/der Übernehmenden vor Versendung der Bestellung angezeigt werden. Besteht ein Widerrufsrecht und wird von diesem Gebraucht gemacht, trägt der/die Übernehmende die Kosten der Rücksendung.

Zahlungsbedingungen

Es stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

Vorkasse :Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

Barzahlung bei Abholung: Sie zahlen den Rechnungsbetrag bei der Abholung bar.

Paypal

Alle Preise verstehen sich inkl. einer Reservierungsgebühr in Höhe von 50%. Der Reservierungsgebühr ist nach Zugang der Zahlungsaufforderung, die alle Angaben für die Überweisung enthält und mit E-Mail verschickt wird, auf das dort angegebene Konto vorab zu überweisen. Der/die Übernehmende ist verpflichtet innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung 50% des ausgewiesenen Betrages als Reservierungsgebühr auf das in der Zahlungsaufforderung angegebene Konto einzuzahlen oder zu überweisen. Sollte der/die Übernehmende diese Zahlung nicht vornehmen, gilt der geschlossene Vertrag als hinfällig und eine Reservierung kann dann nicht mehr aufrechterhalten werden. Der vollständige Zahlungsbetrag ist unter Abzug der geleisteten Reservierungsgebühr bei der Übergabe der Tiere an die/den Übernehmer fällig. Andernfalls kann die Züchterin die Herausgabe der Tiere verweigern. Der geschlossene Vertrag gilt damit als hinfällig. Geleistete Reservierungsgebühren werden nicht erstattet. Bei einem Versand der Tier mit einer Tierspedition ist der vollständige Zahlungsbetrag unter Abzug der geleisteten Reservierungsgebühr vor dem Versand der Tiere zu zahlen. Ein Versand erfolgt erst nach Eingang der vollständigen Zahlung. Nimmt der/die Übernehmende die Zahlung des vollständigen Betrages nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zahlungsaufforderung vor, gilt der geschlossene Vertrag als hinfällig. Evtl. geleistet Reservierungsgebühren werden nicht erstattet.

Lieferbedingungen

Die Zeit bis zur Abgabe richtet sich nach dem Alter und der Entwicklung der Tiere. Die Tiere werden in der Regel vom/von der Übernehmenden bei der Züchterin abgeholt. Ein Versand über einen Spezialdienstleister kann gegen Kostenübernahme durch den/die Übernehmende/n erfolgen. Der/die Übernehmende wird über Verzögerungen umgehend informiert. Hat die Übergebende ein dauerhaftes Lieferhindernis, so hat die Züchterin das Recht, insoweit von einem Vertrag mit dem/der Übernehmenden zurückzutreten. Der/die Übernehmende wird darüber unverzüglich informiert und empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen, zurückerstattet.

Gefahr-, Lasten- sowie Eigentumsübergang

Die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs der Ratte/n sowie Lasten und Kosten gehen mit Wirksamwerden des Schutzvertrages auf den Übernehmer über. Der Schutzvertrag wird sofort wirksam.

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Eigentum an der/den Ratte/n mit vollständiger Schutzgebühr auf den/die Übernehmende/n übergehen soll. Die Züchterin erklärt, dass zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung Rechte Dritter an der/den Ratte/n nicht bestehen.
Mängelhaftung und Gewährleistung

Die Züchterin übergibt das/die Tier/e als Privatperson. Die Ratte/n wird/werden verkauft wie besichtigt. Die Züchterin haftet nicht für etwaige Mängel des/der übergebenen Tiere/s. Die Züchterin übernimmt keine Gewähr für vorhandene oder noch entstehende charakterliche Eigenschaften und etwaige auftretende zukünftige Erkrankungen. Alle Angaben zur Beschreibung des Tieres sind ohne Gewähr. Für die Korrektheit von Farbbezeichnungen wird keine Haftung übernommen. Für das Vorliegen eines bestimmten Genotyps wird keine Haftung übernommen.

Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche der/s Übernehmende sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Übergebenden, falls der/die Übernehmende gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der/des Übernehmenden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung der Züchterin oder ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

Widerrufsrecht

Der/die Übergebende ist eine Privatperson. Es liegt keine gewerbliche Tätigkeit vor. Bei dem vorliegenden Vertrag handelt es sich um einen Kaufvertrag zu privaten Zwecken (§ 13 BGB), da das Rechtsgeschäft nicht zu gewerblichen Zwecken oder beruflich abgeschlossen wird. Dies bedeutet, dass für die/den Übernehmenden kein Widerrufsrecht besteht.

Pflichten der/des Übernehmenden und der Züchterin

Haltung

Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich, das Tier in art- und ordnungsgemäßer liebevoller Pflege im Wohnbereich zu halten. Die Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der hierzu erlassenen Verordnungen sind einzuhalten. Jede Misshandlung und Quälerei ist zu unterlassen und solche auch durch Dritte nicht zu dulden. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich, die Ratte/n mindestens in Gruppen zu drei Tieren zu halten. Die dauerhafte Haltung gemischtgeschlechtlicher, unkastrierter Tiere ist untersagt. Ist keine Zuchtgenehmigung erteilt, sind die Tiere dauerhaft getrennt zu halten.

Für die Käfiggröße gelten folgende Regelungen:

Gesamte Lauffläche (Empfehlungen auf Basis des VdRD e.V.) 3 Ratten: mindetens 1,5 m2 ; 4 bis 6 Ratten: mindestens 1,8 bis 2,0 m2; 6 bis 8 Ratten: mindestens 2,3 bis 2,7 m2; 9 bis 15 Ratten: mindestens 2,9 bis 3,9 m2.

Zusätzliche Volletagen: Halb- und Teiletagen unter 0,5 m2 Fläche zählen nicht als Volletagen, Bodenfläche, Volletagen und Käfigdecke müssen einen Abstand von ca. 35 cm zueinander haben.

Käfigbreite und -länge: Die kürzere Seite des Käfigs sollte 50 cm und die längere Seite 80 cm nicht unterschreiten. Bei den Herstellerangaben darauf achten, dass es sich um die Innenmaße handelt!

Gitterstäbe: Der Abstand zwischen den Gitterstäben sollte zwischen 1 cm und 1,5 cm liegen.

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Vergesellschaftung

Eine Vergesellschaftung von Jungtieren mit erwachsenen Tieren im Alter über 12 Wochen darf erst dann erfolgen, wenn die Jungtiere selbst 12 Wochen alt sind. Eine Vergesellschaftung mit jüngeren Tieren darf früher erfolgen.

Tierärztliche Versorgung

Ein Tier muss bei Anzeichen einer Erkrankung umgehend einem Tierarzt vorgestellt werden, um die notwendigen Behandlungen durchführen zu lassen. Eine Einschläferung darf nur durch einen Tierarzt erfolgen, wenn den Ratten dadurch weitere Schmerzen und Leiden bei unheilbarer Krankheit oder nicht heilbarer Verletzung erspart werden. Die Tierarztkosten trägt die/der Übernehmer/in.

Umgang mit Kindern

Leben Kinder im Haushalt, so ist von den Erwachsenen / Erziehungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass die Ratten von den Kindern artgerecht behandelt und gehalten werden.

Kastration

In seltenen Fällen kommt es vor, dass ein Tier im Rudel zu starkes Dominanzverhalten zeigt und es zu Unruhe und Stress führt. Bei männlichen Ratten ist der letzte Ausweg eine Kastration. Sollte sich die Situation nicht beruhigen, erklärt die Züchterin sich bereit, wenn möglich den kastrierten Jungen zurückzunehmen

Harleys

Übernehmen Sie aich Harleys (Langhaar)?

Ausschluss Tierhändler, Versuchslabore, Züchter für Versuchslabore, Futtertiere sowie Futtertierzüchter

Der/die Übernehmende tritt als Privatperson auf und erwirbt das Tier nicht für Dritte. Der/die Übernehmer/in erklärt ausdrücklich, dass er/sie weder Tierhändler/in, -züchter/in für Versuchslabore und/oder Futtertiere ist noch im Auftrag eines solchen handelt. Eine Abgabe der übernommenen Ratte/n an Versuchslabore, Tierhandlungen oder als Futtertier ist nicht gestattet. Der/die Übernehmende verpflichtet sich, das/die Tier/e nicht für Versuchszwecke oder als Futtertiere zu verwenden. Dasselbe gilt auch für Nachfahren der/des übernommenen Tiere/s (siehe hierzu „Zuchtausschluss“)

Ausschluss der Weitergabe an Dritte und Rücknahme durch die Züchterin

Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Einwilligung der Züchterin nicht gestattet. Sollte der/die Übernehmer/in die Ratte nicht mehr halten können oder wollen, so verpflichtet er/sie sich, die/den ÜbergerberIn unverzüglich zu informieren. Die/der Übergeber ist in nicht verpflichtet, das/die Tier/e zurück zu nehmen, wird aber unter Berücksichtigung der eigenen Kapazitäten und Hygienebedingungen eine Pflegestelle anbieten.. Ist für den Fall, dass die/der ÜbernehmerIn die Ratte/n nicht mehr halten kann oder will, keine geeignete Pflegestelle verfügbar, sollte/n die Ratte/n solange im Haushalt des Übernehmers verbleiben, bis entweder eine Pflegestelle frei bzw.die Ratte/n erneut vermittelt ist/sind. In dem Fall, in dem die Ratte/n den Haushalt unverzüglich verlassen muss/müssen, verpflichtet sich der Übernehmer für etwaige Unterbringungskosten einen Pauschalbetrag in Höhe von € 1,- täglich zu zahlen, bis ein adäquater Platz gefunden wird, längstens für die Dauer eines Monats. Das Eigentum an dem/den Tier/en geht bei Rückgabe an die Züchterinr umgehend auf diesen über. Die Schutzgebühr wird der/dem Übernehmer/in nicht zurück erstattet. Kosten, die der/dem Übernehmer/in in der Zeit der Haltung entstanden sind, werden von der Züchterin nicht erstattet. Sollten bei der Rückgabe gesundheitliche Mängel bestehen (z.B. Infektionen, Verletzungen, Tumore oder ähnliches), so hat die/der Übernehmer/in für die Kosten der tierärztlichen Behandlung aufzukommen, auch wenn sich das betroffene Tier nicht mehr in seiner Obhut befindet und/oder der Besitz bereits an die Züchterin übergegangen ist.

Zuchtausschluss

Mit der/den Ratte/n darf ohne schriftliche Zustimmung der Züchterin weder Zucht noch Vermehrung betrieben werden. Kommt es dennoch dazu, dass Jungtiere geboren werden, so ist die/der ÜbergeberIn schriftlich zu benachrichtigen Bei einer Nichtzulassung zur Zucht sind die Tiere dauerhaft nach Geschlecht getrennt zu halten. Die Weitergabe von nachgezüchteten Ratten zum Zwecke der Weiterzucht darf nur mit Einverständnis der Züchterin erfolgen.

Mitteilungspflicht

Bei einem Wohnungswechsel der/des Übernehmerin/s oder Übergeberin/s ist die neue Anschrift der jeweils anderen Vertragspartei unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Gleiches gilt für geänderte Telefonnummer, Handynummer und E-Mail-Adresse. Die Züchterin ist in folgenden Fällen umgehend schriftlich von dem/der Übernehmer/in zu informieren: Erkrankung an infektiösen Erkrankung innerhalb von 6 Wochen nach Übernahme,Erkrankung an erblichen Krankheiten, Tumorerkrankung, Tod (natürlich oder Euthanasie) eines übernommenen Tieres sowie bei langhaarigen Tieren Auftreten von kahlen Stellen, Hauterkrankungen oder Problemen während des Fellwechsels, bei Marble-Tieren das Auftreten von Zahnfehlstellungen oder sogenannten White-Teeth. Die/der Übernehmer verpflichtet sich, der Züchterin auf dessen Wunsch aussagekräftige aktuelle Fotografien der Tiere zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

Beratung durch die Züchterin

Die Züchterin verpflichtet sich, der/dem Übernehmer im Rahmen ihrer Möglichkeiten jederzeit/zeitnah mit Rat und Tat unterstützend zur Verfügung zu stehen bzw. an eine andere Person mit vergliechbarer Kompetenz zu verweisen.

Abtretungs- und Pfändungsverbot

Ansprüche oder Rechte der/der Übernehmenden gegen die Übergebende dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der/die Übernehmende hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.

Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Übernehmende gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem er/sie seinen/ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Übernehmenden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Wohnort der Zücherin. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch hier auf der Website der Züchterin einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Schutz- und Abgabevertrages werden von der Übergebenden Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Übergebende gibt keine personenbezogenen Daten des/der Übernehmenden an Dritte weiter, es sei denn, dass sie hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der/die Übernehmende vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatendchutzgesetzes eingehalten. Die von der/dem Übernehmenden im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der/die Übernehmende die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Daten werden nur soweit notwendig an das Versandunternehmen, das die Lieferung der Ware auftragsgemäß übernimmt, weitergegeben. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit der Übergebenden Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Während des Besuchs auf der Internetseite der Übergebenden werden anonymisierte Daten, die keine Rückschlüssen auf personenbezogene Daten zulassen und auch nicht beabsichtigen, insbesondere IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browsertyp, Betriebssystem und besuchte Seiten, protokolliert. Auf Wunsch der/der Übernehmenden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten der Übernehmenden ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Kunde an folgende Adresse wenden: Farbratten-Zucht Karni Mata, Kathrin Guttmann, Haupstraße 46, 25548 Kellinghusen, 01786656853 mail@kathringuttmann.de.

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann.

Schrifterfordernis

Änderungen und Ergänzungen des obigen Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Gerichtsstand für beide Teile ist der Wohnort des/der Übergeber/in. Der Schutzvertrag ist zweifach auszufertigen und je ein Exemplar an den/die Übernehmer/in und an den/die Übergeber/in auszuhändigen.

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen? Dann ist hier Platz für Ihre Anmerkungen und Fragen