Auf einigen Seiten im Internet fühlen sich Autoren dazu berufen, bestimmte Varianten der Farbratte als Qualzuchten zu definieren. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich dabei um die ganz persönliche Meinung und Einschätzung dieser Personen handelt. Momentan werden keine Varianten der Farbratte im Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen) als Qualzuchten benannt. Es gibt damit keine offiziell gültige Einordnung bestimmter Farbratten-Varianten als Qualzuchten und das Gutachten spricht auch keine Zuchtempfehlungen aus. Als einzige Variante wird die Albino-Ratte mit Bezug auf die Lichtempfindlichkeit der Augen erwähnt. Allerdings wird auch hier keine explizite Einordnung vorgenommen und keine Zuchtempfehlung ausgesprochen.